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B 2015/29

St. Gallen · 2015-03-06 · Deutsch SG

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB. Bei einer Bewertungsdifferenz der Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin von lediglich 0,2 von 100 möglichen Punkten, war das Kriterium der Lehrlingsausbildung für den Zuschlag entscheidend. Die Vergabebehörde ging für die Beschwerdeführerin von 12 Lernenden aus; in den Akten liegt eine Liste, welche 11 Lernende ausweist. Bei der Beschwerdegegnerin ging die Vergabebehörde von fünf Lehrverhältnissen aus, wobei sich aus den Akten ergibt, dass eines dieser Lehrverhältnisse im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots zwar vereinbart, der Lernende im Betrieb aber noch nicht tätig war. Da sich diese Differenz zugunsten eines Zuschlags an die Beschwerdeführerin auswirken kann, erscheint die Beschwerde als ausreichend begründet, so dass ihr die aufschiebende Wirkung zu gewähren ist (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2015/29).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 06.03.2015 B 2015/29 Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.03.2015 B 2015/29 San Gallo Verwaltungsgericht 06.03.2015 B 2015/29

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB. Bei einer Bewertungsdifferenz der Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin von lediglich 0,2 von 100 möglichen Punkten, war das Kriterium der Lehrlingsausbildung für den Zuschlag entscheidend. Die Vergabebehörde ging für die Beschwerdeführerin von 12 Lernenden aus; in den Akten liegt eine Liste, welche 11 Lernende ausweist. Bei der Beschwerdegegnerin ging die Vergabebehörde von fünf Lehrverhältnissen aus, wobei sich aus den Akten ergibt, dass eines dieser Lehrverhältnisse im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots zwar vereinbart, der Lernende im Betrieb aber noch nicht tätig war. Da sich diese Differenz zugunsten eines Zuschlags an die Beschwerdeführerin auswirken kann, erscheint die Beschwerde als ausreichend begründet, so dass ihr die aufschiebende Wirkung zu gewähren ist (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2015/29).

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