Rayonverbot, Art. 2 und 4 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beschwerdeführer hat nach einem Meisterschaftsspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel in der AFG-Arena St. Gallen im Gastsektor eine Abschrankung überstiegen und sich vermummt. Der Aufforderung, sich zu demaskieren, kam er nicht nach. Bei der polizeilichen Kontrolle wurden in seiner Jackentasche zwei in der Schweiz verbotene bodenknallende Feuerwerkskörper gefunden. Das ihm gegenüber in der Folge ausgesprochene zweijährige Rayonverbot für neun Gebiete im Umfeld der Stadien von Fussballvereinen, deren erste Mannschaft in der Super-League spielen, jeweils vier Stunden vor bis vier Stunden nach den Spielen gegen den FC Basel ist verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2015/274). Entscheid vom 24. März 2016
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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.03.2016 B 2015/274 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.03.2016 B 2015/274 San Gallo Verwaltungsgericht 24.03.2016 B 2015/274
Rayonverbot, Art. 2 und 4 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beschwerdeführer hat nach einem Meisterschaftsspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel in der AFG-Arena St. Gallen im Gastsektor eine Abschrankung überstiegen und sich vermummt. Der Aufforderung, sich zu demaskieren, kam er nicht nach. Bei der polizeilichen Kontrolle wurden in seiner Jackentasche zwei in der Schweiz verbotene bodenknallende Feuerwerkskörper gefunden. Das ihm gegenüber in der Folge ausgesprochene zweijährige Rayonverbot für neun Gebiete im Umfeld der Stadien von Fussballvereinen, deren erste Mannschaft in der Super-League spielen, jeweils vier Stunden vor bis vier Stunden nach den Spielen gegen den FC Basel ist verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2015/274). Entscheid vom 24. März 2016
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