Öffentliches Beschaffungsrecht, Art. 31 VöB. Die Beschwerdeführerin hat keine Referenzobjekte bezeichnet, welche das in den Einladungsunterlagen festgelegte Mindestvolumen erreichten. Die Vergabebehörde hat nicht überspitzt formalistisch gehandelt, wenn sie der Beschwerdeführerin nicht Gelegenheit gab, ihr Angebot soweit möglich mit ausreichenden Referenzangaben zu ergänzen (Verwaltungsgericht, B 2015/228). Entscheid vom 25. Februar 2016
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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.02.2016 B 2015/228 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.02.2016 B 2015/228 San Gallo Verwaltungsgericht 25.02.2016 B 2015/228
Öffentliches Beschaffungsrecht, Art. 31 VöB. Die Beschwerdeführerin hat keine Referenzobjekte bezeichnet, welche das in den Einladungsunterlagen festgelegte Mindestvolumen erreichten. Die Vergabebehörde hat nicht überspitzt formalistisch gehandelt, wenn sie der Beschwerdeführerin nicht Gelegenheit gab, ihr Angebot soweit möglich mit ausreichenden Referenzangaben zu ergänzen (Verwaltungsgericht, B 2015/228). Entscheid vom 25. Februar 2016
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