opencaselaw.ch

B 2015/155

St. Gallen · 2017-12-06 · Deutsch SG

Steuerrecht, Vertrauensschutz. Art. 29 Abs. 1 StG, Art. 5 Abs. 3 BV. Der Steuerpflichtige betreibt seit 2001 einen Greifvogelpark. Die jährlichen, teilweise beträchtlichen Verluste verrechnete er mit den Einkünften aus seiner selbständigen Tätigkeit als Kaminfegermeister. Im Steuerjahr 2009 anerkannte die Veranlagungsbehörde den Betrieb des Greifvogelparks nicht mehr als selbständige Erwerbstätigkeit und liess dementsprechend auch die Verlustverrechnung nicht mehr zu. Unter den konkreten Umständen wäre sie verpflichtet gewesen, den Steuerpflichtigen die beabsichtigte neue Beurteilung des Sachverhalts anzukündigen und ihnen Gelegenheit zu geben, den Betrieb aufzugeben oder aber anders zu organisieren (Verwaltungsgericht, B 2015/155). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 6. Dezember 2017 gutgeheissen (Verfahren 2C_107/2017). Entscheid vom 20. Dezember 2016

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 20.12.2016 B 2015/155 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.12.2016 B 2015/155 San Gallo Verwaltungsgericht 20.12.2016 B 2015/155

Steuerrecht, Vertrauensschutz. Art. 29 Abs. 1 StG, Art. 5 Abs. 3 BV. Der Steuerpflichtige betreibt seit 2001 einen Greifvogelpark. Die jährlichen, teilweise beträchtlichen Verluste verrechnete er mit den Einkünften aus seiner selbständigen Tätigkeit als Kaminfegermeister. Im Steuerjahr 2009 anerkannte die Veranlagungsbehörde den Betrieb des Greifvogelparks nicht mehr als selbständige Erwerbstätigkeit und liess dementsprechend auch die Verlustverrechnung nicht mehr zu. Unter den konkreten Umständen wäre sie verpflichtet gewesen, den Steuerpflichtigen die beabsichtigte neue Beurteilung des Sachverhalts anzukündigen und ihnen Gelegenheit zu geben, den Betrieb aufzugeben oder aber anders zu organisieren (Verwaltungsgericht, B 2015/155). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 6. Dezember 2017 gutgeheissen (Verfahren 2C_107/2017). Entscheid vom 20. Dezember 2016

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht