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B 2014/94

St. Gallen · 2015-03-24 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Gesuch um Härtefallbewilligung, Art. 14 Abs. 2 AsylG.Dem Beschwerdeführer, der keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung geltend machen kann, kommt als abgewiesener Asylbewerber mit vollstreckbarer Wegweisungsverfügung vor den kantonalen Behörden keine Parteistellung zu. Auf seine Beschwerde ist deshalb nicht einzutreten. Das Härtefallverfahren dient nicht dazu, Asylgründe in einem zweiten Verfahren vorzubringen (Verwaltungsgericht, B 2014/94).Entscheid vom 24. März 2015 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteD.Y., Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin Saila Ruibal, Vadianstrasse 35, Postfach 115, 9001 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,GegenstandGesuch um Unterbreitung als Härtefall / Gesuch um Erteilung einer HärtefallbewilligungDas Verwaltungsgericht stellt fest:

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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.03.2015 B 2014/94 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.03.2015 B 2014/94 San Gallo Verwaltungsgericht 24.03.2015 B 2014/94

Ausländerrecht, Gesuch um Härtefallbewilligung, Art. 14 Abs. 2 AsylG.Dem Beschwerdeführer, der keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung geltend machen kann, kommt als abgewiesener Asylbewerber mit vollstreckbarer Wegweisungsverfügung vor den kantonalen Behörden keine Parteistellung zu. Auf seine Beschwerde ist deshalb nicht einzutreten. Das Härtefallverfahren dient nicht dazu, Asylgründe in einem zweiten Verfahren vorzubringen (Verwaltungsgericht, B 2014/94).Entscheid vom 24. März 2015 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteD.Y., Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin Saila Ruibal, Vadianstrasse 35, Postfach 115, 9001 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,GegenstandGesuch um Unterbreitung als Härtefall / Gesuch um Erteilung einer HärtefallbewilligungDas Verwaltungsgericht stellt fest:

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