Volksschulrecht, Promotionsentscheid, Art. 31 Abs. 1 VSG (sGS 213.1) in Verbindung mit Art. 36 Abs. 2 des Promotions- und Übertrittsreglements vom 25. Juni 2008 (Schulblatt 2008 Nr. 7-8 und 2012 Nr. 3).Wird ein Sekundarschüler am Ende der zweiten Sekundarklasse nicht promoviert, tritt er entweder in die dritte Realklasse über oder wiederholt die zweite Sekundarklasse. Die Promotionsordnung stellt für diesen Fall zwei gleichwertige Alternativen zur Auswahl. Verfügt der Schulrat den Übertritt in die dritte Realklasse, weil er die Klassenwiederholung im allgemeinen für pädagogisch nicht sinnvoll erachtet, unterschreitet er sein (Auswahl-) Ermessen und begeht einen Rechtsfehler (Verwaltungsgericht, B 2014/169).Entscheid vom 28. Mai 2015
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/169 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/169 San Gallo Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/169
Volksschulrecht, Promotionsentscheid, Art. 31 Abs. 1 VSG (sGS 213.1) in Verbindung mit Art. 36 Abs. 2 des Promotions- und Übertrittsreglements vom 25. Juni 2008 (Schulblatt 2008 Nr. 7-8 und 2012 Nr. 3).Wird ein Sekundarschüler am Ende der zweiten Sekundarklasse nicht promoviert, tritt er entweder in die dritte Realklasse über oder wiederholt die zweite Sekundarklasse. Die Promotionsordnung stellt für diesen Fall zwei gleichwertige Alternativen zur Auswahl. Verfügt der Schulrat den Übertritt in die dritte Realklasse, weil er die Klassenwiederholung im allgemeinen für pädagogisch nicht sinnvoll erachtet, unterschreitet er sein (Auswahl-) Ermessen und begeht einen Rechtsfehler (Verwaltungsgericht, B 2014/169).Entscheid vom 28. Mai 2015
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