Schulrecht, Schulhauszuteilung, Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 26 VSG (sGS 213.1), Art. 1 Abs. 1 VVU (sGS 213.12).Der Schulweg muss zwar auf jeden Fall zumutbar sein, es besteht umgekehrt aber kein Anspruch auf die Zuteilung zum nächstgelegenen Standort. Es ist zulässig, Schülerinnen und Schüler aus pädagogischen Gründen (konkret zur sprachlichen Durchmischung der Klassen) nicht dem nächstgelegenen Schulhaus zuzuteilen. Dabei ist jedoch das Gebot der Verhältnismässigkeit zu beachten (Verwaltungsgericht, B 2014/168).Entscheid vom 28. April 2015
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.04.2015 B 2014/168 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.04.2015 B 2014/168 San Gallo Verwaltungsgericht 28.04.2015 B 2014/168
Schulrecht, Schulhauszuteilung, Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 26 VSG (sGS 213.1), Art. 1 Abs. 1 VVU (sGS 213.12).Der Schulweg muss zwar auf jeden Fall zumutbar sein, es besteht umgekehrt aber kein Anspruch auf die Zuteilung zum nächstgelegenen Standort. Es ist zulässig, Schülerinnen und Schüler aus pädagogischen Gründen (konkret zur sprachlichen Durchmischung der Klassen) nicht dem nächstgelegenen Schulhaus zuzuteilen. Dabei ist jedoch das Gebot der Verhältnismässigkeit zu beachten (Verwaltungsgericht, B 2014/168).Entscheid vom 28. April 2015
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