Berufsbildungsrecht, Art. 20 Abs. 2 BBG und Art. 25 Abs. 2 BiVo in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 EG-BB, Art. 4 Abs. 1 BiVo, Art. 3 IVH. Zuständigkeit des Amtes für Berufsbildung zur Erteilung der Bildungsbewilligung (E. 3). Das Langzeitpraktikum im konzentrierten Modell ist als Vollzeitpraktikum ausgestaltet und darf weder unterbrochen noch gekürzt werden (E. 4.1.1). Die Frage, ob der strittige Ausbildungsgang die Anforderungen von Art. 3 lit. c IVH erfüllt, kann mangels entsprechender Entscheidgrundlagen und Einschätzungen von Fachstellen nicht beurteilt werden (E. 4.2.2.), (Verwaltungsgericht, B 2014/165). Entscheid vom 28. Mai 2015
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/165 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/165 San Gallo Verwaltungsgericht 28.05.2015 B 2014/165
Berufsbildungsrecht, Art. 20 Abs. 2 BBG und Art. 25 Abs. 2 BiVo in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 EG-BB, Art. 4 Abs. 1 BiVo, Art. 3 IVH. Zuständigkeit des Amtes für Berufsbildung zur Erteilung der Bildungsbewilligung (E. 3). Das Langzeitpraktikum im konzentrierten Modell ist als Vollzeitpraktikum ausgestaltet und darf weder unterbrochen noch gekürzt werden (E. 4.1.1). Die Frage, ob der strittige Ausbildungsgang die Anforderungen von Art. 3 lit. c IVH erfüllt, kann mangels entsprechender Entscheidgrundlagen und Einschätzungen von Fachstellen nicht beurteilt werden (E. 4.2.2.), (Verwaltungsgericht, B 2014/165). Entscheid vom 28. Mai 2015
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