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B 2013/230, B 2013/231

St. Gallen · 2015-01-23 · Deutsch SG

Steuerrecht, selbständige Nebenerwerbstätigkeit. Art. 18 Abs. 1 DBG, Art. 31 Abs. 1 StG.Wer bei minimalem Umsatz über Jahre relativ hohe Verluste und nur unerhebliche Gewinne erzielt, weil er der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit – die er neben einer unselbständigen Haupterwerbstätigkeit mit entsprechenden Einkünften ausübt - pauschal Anteile an Wohn- und weiteren Lebenshaltungskosten belastet, handelt nicht in Gewinnabsicht (Verwaltungsgericht, B 2013/230 und B 2013/231).Entscheid vom 23. Januar 2015 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,gegenVerwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,undKantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegner,sowieEidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Eigerstrasse 65, 3003 Bern,Beschwerdebeteiligte,GegenstandKantons- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2009) sowie Direkte Bundessteuer (Einkommen 2009)Das Verwaltungsgericht stellt fest:

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St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 23.01.2015 B 2013/230, B 2013/231

Steuerrecht, selbständige Nebenerwerbstätigkeit. Art. 18 Abs. 1 DBG, Art. 31 Abs. 1 StG.Wer bei minimalem Umsatz über Jahre relativ hohe Verluste und nur unerhebliche Gewinne erzielt, weil er der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit – die er neben einer unselbständigen Haupterwerbstätigkeit mit entsprechenden Einkünften ausübt - pauschal Anteile an Wohn- und weiteren Lebenshaltungskosten belastet, handelt nicht in Gewinnabsicht (Verwaltungsgericht, B 2013/230 und B 2013/231).Entscheid vom 23. Januar 2015 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,gegenVerwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,undKantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegner,sowieEidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Eigerstrasse 65, 3003 Bern,Beschwerdebeteiligte,GegenstandKantons- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2009) sowie Direkte Bundessteuer (Einkommen 2009)Das Verwaltungsgericht stellt fest:

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