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B 2013/205

St. Gallen · 2013-08-27 · Deutsch SG

Ausländerrecht.Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27. August 2013 (2C_1124/2012) den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2012 (B 2012/95) aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren Sachabklärung und zum neuen Entscheid an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Da den im Betreibungsregister neu eingetragenen Verlustscheinen über rund CHF 28'000 weit überwiegend auf die Anstrengungen des Beschwerdeführers zurückzuführende Löschungen von Verlustscheinen über rund CHF 27'000 gegenüberstehen, erweist sich die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung als unverhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2013/205).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 12.02.2014 B 2013/205 Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.02.2014 B 2013/205 San Gallo Verwaltungsgericht 12.02.2014 B 2013/205

Ausländerrecht.Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27. August 2013 (2C_1124/2012) den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2012 (B 2012/95) aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren Sachabklärung und zum neuen Entscheid an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Da den im Betreibungsregister neu eingetragenen Verlustscheinen über rund CHF 28'000 weit überwiegend auf die Anstrengungen des Beschwerdeführers zurückzuführende Löschungen von Verlustscheinen über rund CHF 27'000 gegenüberstehen, erweist sich die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung als unverhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2013/205).

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