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B 2012/208

St. Gallen · 2012-11-13 · Deutsch SG

Verfahrensrecht, Zustellfiktion bei nicht abgeholten Einschreiben, Art. 48 Abs. 2 VRP (sGS 951.1).Die Rekurrentin musste mit fristauslösenden Schreiben der Behörden rechnen, nachdem sie ein förmliches Rechtsmittelverfahren eingeleitet hatte. Die per Einschreiben versandte verfügte Aufforderung, den Rekurs innert Frist zu ergänzen und einen Kostenvorschuss einzuzahlen, gilt mit Ablauf der siebentägigen Abholfrist als zugestellt (Verwaltungsgericht, B 2012/208).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 13.11.2012 B 2012/208 Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.11.2012 B 2012/208 San Gallo Verwaltungsgericht 13.11.2012 B 2012/208

Verfahrensrecht, Zustellfiktion bei nicht abgeholten Einschreiben, Art. 48 Abs. 2 VRP (sGS 951.1).Die Rekurrentin musste mit fristauslösenden Schreiben der Behörden rechnen, nachdem sie ein förmliches Rechtsmittelverfahren eingeleitet hatte. Die per Einschreiben versandte verfügte Aufforderung, den Rekurs innert Frist zu ergänzen und einen Kostenvorschuss einzuzahlen, gilt mit Ablauf der siebentägigen Abholfrist als zugestellt (Verwaltungsgericht, B 2012/208).

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