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B 2011/264

St. Gallen · 2012-05-01 · Deutsch SG

Steuerrecht, Art. Art. 13 und Art. 69 Abs. 2 StG (sGS 811.1), Art. 8 Abs. 2 StV (sGS 811.11) sowie Art. 68 Abs. 1 StHG (SR 642.14).Ein Steuerpflichtiger, der sich im massgebenden Steuerjahr von seiner Ehefrau trennt, ist für dieses Steuerjahr aufgrund des Stichtagprinzips steuerrechtlich als Alleinstehender zu betrachten. Ein Alleinstehender, der über 57 Jahre alt ist, über eine 4,5-Zimmerwohnung in der Nähe seines Arbeitsortes verfügt sowie unmittelbar an seinem Aufenthaltsort am Wochenende keine Verwandten hat, sondern nur in der Nähe, begründet vermutungsweise einen steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt am Wohnort unter der Woche. Es obliegt dem Steuerpflichtigen, diese Vermutung mittels gewichtiger Indizien zu widerlegen und diese anhand von Beweisofferten darzulegen (Verwaltungsgericht, B 2011/264).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2011/264 Saint-Gall Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2011/264 San Gallo Verwaltungsgericht 01.05.2012 B 2011/264

Steuerrecht, Art. Art. 13 und Art. 69 Abs. 2 StG (sGS 811.1), Art. 8 Abs. 2 StV (sGS 811.11) sowie Art. 68 Abs. 1 StHG (SR 642.14).Ein Steuerpflichtiger, der sich im massgebenden Steuerjahr von seiner Ehefrau trennt, ist für dieses Steuerjahr aufgrund des Stichtagprinzips steuerrechtlich als Alleinstehender zu betrachten. Ein Alleinstehender, der über 57 Jahre alt ist, über eine 4,5-Zimmerwohnung in der Nähe seines Arbeitsortes verfügt sowie unmittelbar an seinem Aufenthaltsort am Wochenende keine Verwandten hat, sondern nur in der Nähe, begründet vermutungsweise einen steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt am Wohnort unter der Woche. Es obliegt dem Steuerpflichtigen, diese Vermutung mittels gewichtiger Indizien zu widerlegen und diese anhand von Beweisofferten darzulegen (Verwaltungsgericht, B 2011/264).

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