Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 Abs. 3 VöB (sGS 841.11).Gemäss Art. 34 Abs. 3 VöB müssen alle Zuschlagskriterien mit allfälligen Unterkriterien im Rahmen der Ausschreibung in der Reihenfolge ihrer Bedeutung oder mit ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden. Konkret wurde diese Vorschrift verletzt, was zur Aufhebung der Zuschlagsverfügung führt (Verwaltungsgericht, B 2011/191).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 14.02.2012 B 2011/191 Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.02.2012 B 2011/191 San Gallo Verwaltungsgericht 14.02.2012 B 2011/191
Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 Abs. 3 VöB (sGS 841.11).Gemäss Art. 34 Abs. 3 VöB müssen alle Zuschlagskriterien mit allfälligen Unterkriterien im Rahmen der Ausschreibung in der Reihenfolge ihrer Bedeutung oder mit ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden. Konkret wurde diese Vorschrift verletzt, was zur Aufhebung der Zuschlagsverfügung führt (Verwaltungsgericht, B 2011/191).
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