Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 41 und Art. 34 Abs. 1 VöB (sGS 841.11). Anforderungen an die Begründung einer Zuschlagsverfügung. Heilung einer mangelhaften Begründung; Kostenfolge. Die bessere Bewertung der Offerte der Beschwerdegegnerin bewegt sich insgesamt im Rahmen des Ermessensspielraums der Auftragsgeberin, auch wenn bei der Offerte der Beschwerdeführerin ein Unterkriterium zu tief bewertet wurde, weshalb die Beschwerde gegen den Zuschlag abgewiesen wurde (Verwaltungsgericht, B 2010/90).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 30.11.2010 B 2010/90 Saint-Gall Verwaltungsgericht 30.11.2010 B 2010/90 San Gallo Verwaltungsgericht 30.11.2010 B 2010/90
Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 41 und Art. 34 Abs. 1 VöB (sGS 841.11). Anforderungen an die Begründung einer Zuschlagsverfügung. Heilung einer mangelhaften Begründung; Kostenfolge. Die bessere Bewertung der Offerte der Beschwerdegegnerin bewegt sich insgesamt im Rahmen des Ermessensspielraums der Auftragsgeberin, auch wenn bei der Offerte der Beschwerdeführerin ein Unterkriterium zu tief bewertet wurde, weshalb die Beschwerde gegen den Zuschlag abgewiesen wurde (Verwaltungsgericht, B 2010/90).
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