Privater Einzelunterricht, Art. 13 UNO-Pakt I (SR 0.103.1), Art. 19 und Art. 62 Abs. 2 BV (SR 101), Art. 2 lit. m und Art. 3 lit. a KV (sGS 111.1), Art. 123 VSG und Art. 117 Abs. 1 (sGS 213.1). Es besteht kein direkt einklagbarer Anspruch darauf, privaten Einzelunterricht (homeschooling) erteilen zu können mit dem Ziel, ein Kind weder an einer öffentlichen Schule noch an einer anerkannten Privatschule beschulen zu lassen. Die Sozialisierung eines Kindes, das mit privatem Einzelunterricht beschult werden soll, kann nur gewährleistet werden, wenn es ausserhalb des Bekannten- und Verwandtenkreises der Eltern regelmässig und in bedeutendem Umfang Erfahrungen im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen sammeln kann (Verwaltungsgericht, B 2010/77).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.08.2010 B 2010/77 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.08.2010 B 2010/77 San Gallo Verwaltungsgericht 24.08.2010 B 2010/77
Privater Einzelunterricht, Art. 13 UNO-Pakt I (SR 0.103.1), Art. 19 und Art. 62 Abs. 2 BV (SR 101), Art. 2 lit. m und Art. 3 lit. a KV (sGS 111.1), Art. 123 VSG und Art. 117 Abs. 1 (sGS 213.1). Es besteht kein direkt einklagbarer Anspruch darauf, privaten Einzelunterricht (homeschooling) erteilen zu können mit dem Ziel, ein Kind weder an einer öffentlichen Schule noch an einer anerkannten Privatschule beschulen zu lassen. Die Sozialisierung eines Kindes, das mit privatem Einzelunterricht beschult werden soll, kann nur gewährleistet werden, wenn es ausserhalb des Bekannten- und Verwandtenkreises der Eltern regelmässig und in bedeutendem Umfang Erfahrungen im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen sammeln kann (Verwaltungsgericht, B 2010/77).
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