Ausländerrecht, Erlöschen der Niederlassungsbewilligung, Art. 61 Abs. 2 AuG (SR 142.20). Erlöschen der Niederlassungsbewilligung wegen Aufenthalts von mehr als sechs Monaten im Ausland ohne Abmeldung. Das Erlöschen der Bewilligung ist gesetzliche Rechtsfolge, eine Prüfung der Verhältnismässigkeit findet nicht statt (Verwaltungsgericht, B 2010/49).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 01.07.2010 B 2010/49 Saint-Gall Verwaltungsgericht 01.07.2010 B 2010/49 San Gallo Verwaltungsgericht 01.07.2010 B 2010/49
Ausländerrecht, Erlöschen der Niederlassungsbewilligung, Art. 61 Abs. 2 AuG (SR 142.20). Erlöschen der Niederlassungsbewilligung wegen Aufenthalts von mehr als sechs Monaten im Ausland ohne Abmeldung. Das Erlöschen der Bewilligung ist gesetzliche Rechtsfolge, eine Prüfung der Verhältnismässigkeit findet nicht statt (Verwaltungsgericht, B 2010/49).
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