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B 2010/3

St. Gallen · 2010-02-24 · Deutsch SG

Strassenverkehrsrecht, aufschiebende Wirkung, Zuständigkeit (Art. 51 Abs. 1 und 2 VRP (sGS 951.1). Gegen den Entscheid des Abteilungspräsidenten der Verwaltungsrekurskommission über ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses ist entgegen der Bestimmung des kantonalen Verfahrensrechts die Beschwerde an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts zulässig. Rechtmässigkeit des Entzugs der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses gegen die Anordnung einer Abstinenzauflage (Präsident des Verwaltungsgerichts, B 2010/3).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.02.2010 B 2010/3 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.02.2010 B 2010/3 San Gallo Verwaltungsgericht 24.02.2010 B 2010/3

Strassenverkehrsrecht, aufschiebende Wirkung, Zuständigkeit (Art. 51 Abs. 1 und 2 VRP (sGS 951.1). Gegen den Entscheid des Abteilungspräsidenten der Verwaltungsrekurskommission über ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses ist entgegen der Bestimmung des kantonalen Verfahrensrechts die Beschwerde an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts zulässig. Rechtmässigkeit des Entzugs der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses gegen die Anordnung einer Abstinenzauflage (Präsident des Verwaltungsgerichts, B 2010/3).

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