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B 2010/231

St. Gallen · 2011-01-26 · Deutsch SG

Sozialversicherung, individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien, Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 EG zum KVG (sGS 331.11).Wenn im formellen Gesetz ein selbständiger Anspruch eines Kindes auf Prämienverbilligung ausgeschlossen wird, falls die Eltern zur Hauptsache für seinen Unterhalt aufkommen, so ist es widersprüchlich, in einem solchen Fall bei der Ermittlung des Anspruchs der Eltern einen zusätzlichen Kinderabzug von den Einkünften im Sinn von Art. 14 Abs. 1 und 2 V zum EG zum KVG (sGS 331.111) zu gewähren. Das Gesetz im formellen Sinn verschafft einem Kind einen selbständigen Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn die Voraussetzungen eines Steuerabzugs nach Art. 48 Abs. 1 StG (sGS 811.1) gegeben sind. Wenn in der Verordnung ein zusätzlicher Kinderabzug für die Ermittlung des massgebenden Einkommens der Eltern gewährt wird, obwohl die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung bei den Eltern ausgeschlossen sind, so widerspricht dies Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 EG zum KVG und damit dem Gesetz im formellen Sinn (Verwaltungsgericht, B 2010/231).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.01.2011 B 2010/231 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.01.2011 B 2010/231 San Gallo Verwaltungsgericht 26.01.2011 B 2010/231

Sozialversicherung, individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien, Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 EG zum KVG (sGS 331.11).Wenn im formellen Gesetz ein selbständiger Anspruch eines Kindes auf Prämienverbilligung ausgeschlossen wird, falls die Eltern zur Hauptsache für seinen Unterhalt aufkommen, so ist es widersprüchlich, in einem solchen Fall bei der Ermittlung des Anspruchs der Eltern einen zusätzlichen Kinderabzug von den Einkünften im Sinn von Art. 14 Abs. 1 und 2 V zum EG zum KVG (sGS 331.111) zu gewähren. Das Gesetz im formellen Sinn verschafft einem Kind einen selbständigen Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn die Voraussetzungen eines Steuerabzugs nach Art. 48 Abs. 1 StG (sGS 811.1) gegeben sind. Wenn in der Verordnung ein zusätzlicher Kinderabzug für die Ermittlung des massgebenden Einkommens der Eltern gewährt wird, obwohl die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung bei den Eltern ausgeschlossen sind, so widerspricht dies Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 EG zum KVG und damit dem Gesetz im formellen Sinn (Verwaltungsgericht, B 2010/231).

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