Ausländerrecht, Art. 62 AuG (SR 142.20). Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aufgehoben und Rückweisung an das Ausländeramt zur neuen Entscheidung nach rund einem Jahr angeordnet bei mehrfach straffälligem Staatsangehörigen von Serbien, der 1981 geboren wurde und seit 1992 in der Schweiz lebt (Verwaltungsgericht, B 2009/24).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2009/24 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2009/24 San Gallo Verwaltungsgericht 09.07.2009 B 2009/24
Ausländerrecht, Art. 62 AuG (SR 142.20). Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aufgehoben und Rückweisung an das Ausländeramt zur neuen Entscheidung nach rund einem Jahr angeordnet bei mehrfach straffälligem Staatsangehörigen von Serbien, der 1981 geboren wurde und seit 1992 in der Schweiz lebt (Verwaltungsgericht, B 2009/24).
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