Urteil vom 18. März 2010Ausländerrecht, Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 Anhang I FZA (SR 0.142.112.681). Die Rechte der Familienangehörigen einer Person, die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat, haben zufolge ihres abgeleiteten Charakters keine selbständige Existenz. Es erweist sich deshalb als rechtsmissbräuchlich, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 Anhang I FZA Anspruch auf Nachzug von Familienangehörigen geltend zu machen, wenn diejenige Person, die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat, von diesem Recht keinen Gebrauch macht und hier nicht Wohnung nimmt bzw. wenn sie sich das Aufenthaltsrecht lediglich mit dem Zweck einräumen lässt, hier Familienangehörigen im Sinn des FZA ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen (Verwaltungsgericht, B 2009/138). Nur Leitsatz, ohne Begründung
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St.Gallen Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/138 Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/138 San Gallo Verwaltungsgericht 18.03.2010 B 2009/138
Urteil vom 18. März 2010Ausländerrecht, Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 Anhang I FZA (SR 0.142.112.681). Die Rechte der Familienangehörigen einer Person, die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat, haben zufolge ihres abgeleiteten Charakters keine selbständige Existenz. Es erweist sich deshalb als rechtsmissbräuchlich, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 Anhang I FZA Anspruch auf Nachzug von Familienangehörigen geltend zu machen, wenn diejenige Person, die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat, von diesem Recht keinen Gebrauch macht und hier nicht Wohnung nimmt bzw. wenn sie sich das Aufenthaltsrecht lediglich mit dem Zweck einräumen lässt, hier Familienangehörigen im Sinn des FZA ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen (Verwaltungsgericht, B 2009/138). Nur Leitsatz, ohne Begründung
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