Sozialhilfe, Art. 9 und Art. 11 Abs. 1 SHG (sGS 381.1). Lebt ein Sozialhilfebezüger in einer Wohngemeinschaft mit einer nicht unterstützten Person, so kann ihm nicht generell die Hälfte der tatsächlichen Wohnkosten der nicht unterstützten Person als Naturalleistung angerechnet werden, wenn die Wohnkosten über dem von der Sozialhilfe anerkannten Höchstbetrag liegen (Verwaltungsgericht, B 2009/128).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 03.12.2009 B 2009/128 Saint-Gall Verwaltungsgericht 03.12.2009 B 2009/128 San Gallo Verwaltungsgericht 03.12.2009 B 2009/128
Sozialhilfe, Art. 9 und Art. 11 Abs. 1 SHG (sGS 381.1). Lebt ein Sozialhilfebezüger in einer Wohngemeinschaft mit einer nicht unterstützten Person, so kann ihm nicht generell die Hälfte der tatsächlichen Wohnkosten der nicht unterstützten Person als Naturalleistung angerechnet werden, wenn die Wohnkosten über dem von der Sozialhilfe anerkannten Höchstbetrag liegen (Verwaltungsgericht, B 2009/128).
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