Verfahrensrecht, Art. 47 Abs. 3 VRP (sGS 951.1), Art. 6 der VO über die Organisation des Versicherungsgerichts (sGS 941.114). Kein Anspruch auf Vertrauensschutz bei falscher Rechtsmittelbelehung, wenn der Betroffene und sein Vertreter die Unrichtigkeit aufgrund eines früheren Verfahrens kennen mussten. Ist auf einen Rekurs wegen Verspätung nicht einzutreten, liegt ein einfacher Fall vor, der vom Einzelrichter des Versicherungsgerichts entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2008/83).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.08.2008 B 2008/83 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.08.2008 B 2008/83 San Gallo Verwaltungsgericht 19.08.2008 B 2008/83
Verfahrensrecht, Art. 47 Abs. 3 VRP (sGS 951.1), Art. 6 der VO über die Organisation des Versicherungsgerichts (sGS 941.114). Kein Anspruch auf Vertrauensschutz bei falscher Rechtsmittelbelehung, wenn der Betroffene und sein Vertreter die Unrichtigkeit aufgrund eines früheren Verfahrens kennen mussten. Ist auf einen Rekurs wegen Verspätung nicht einzutreten, liegt ein einfacher Fall vor, der vom Einzelrichter des Versicherungsgerichts entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2008/83).
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