Gesundheitsgesetz, Schutz vor dem Passivrauchen, Art. 52quinquies GesG (sGS 311.1). Rechtmässigkeit der Verweigerung einer Bewilligung als Raucherbetrieb, Unzumutbarkeit der Trennung von Raucher- und Nichtraucherraum nicht nachgewiesen, Verweigerung der Bewilligung verstösst nicht gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit, gegen das Willkürverbot und gegen die Wirtschaftsfreiheit. Ausserdem besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Betrieben in anderen politischen Gemeinden (Verwaltungsgericht, B 2008/204).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.08.2009 B 2008/204 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.08.2009 B 2008/204 San Gallo Verwaltungsgericht 19.08.2009 B 2008/204
Gesundheitsgesetz, Schutz vor dem Passivrauchen, Art. 52quinquies GesG (sGS 311.1). Rechtmässigkeit der Verweigerung einer Bewilligung als Raucherbetrieb, Unzumutbarkeit der Trennung von Raucher- und Nichtraucherraum nicht nachgewiesen, Verweigerung der Bewilligung verstösst nicht gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit, gegen das Willkürverbot und gegen die Wirtschaftsfreiheit. Ausserdem besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Betrieben in anderen politischen Gemeinden (Verwaltungsgericht, B 2008/204).
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