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B 2008/162

St. Gallen · 2009-05-14 · Deutsch SG

Planungsrecht, Überprüfung und Anpassung von Nutzungsplänen bei wesentlich veränderten Verhältnissen, Nichtgenehmigung eines Teilzonenplans, Standortgebundenheit, Art. 21 Abs. 2 und Art. 24 RPG (SR 700). Das vorwiegend kommerzielle Interesse einer Ortsgemeinde an einer Zonenplanänderung zwecks Nutzung der in der Landwirtschaftszone liegenden Tratt für gesellschaftliche Anlässe vermag eine Erweiterung der Bauzone nicht zu rechtfertigen. Die Standortgebundenheit der Durchführung von Festanlässen in der Tratt ist nicht gegeben (Verwaltungsgericht, B 2008/162).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 14.05.2009 B 2008/162 Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.05.2009 B 2008/162 San Gallo Verwaltungsgericht 14.05.2009 B 2008/162

Planungsrecht, Überprüfung und Anpassung von Nutzungsplänen bei wesentlich veränderten Verhältnissen, Nichtgenehmigung eines Teilzonenplans, Standortgebundenheit, Art. 21 Abs. 2 und Art. 24 RPG (SR 700). Das vorwiegend kommerzielle Interesse einer Ortsgemeinde an einer Zonenplanänderung zwecks Nutzung der in der Landwirtschaftszone liegenden Tratt für gesellschaftliche Anlässe vermag eine Erweiterung der Bauzone nicht zu rechtfertigen. Die Standortgebundenheit der Durchführung von Festanlässen in der Tratt ist nicht gegeben (Verwaltungsgericht, B 2008/162).

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