opencaselaw.ch

B 2007/37

St. Gallen · 2007-05-09 · Deutsch SG

Familiennachzug, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Grundsätze für den Familiennachzug getrennt lebender Elternteile gelten auch dann, wenn ein Ehegatte verstorben ist. Art. 17 Abs. 2 ANAG gilt auch für den Nachzug ausländischer Kinder von Elternteilen mit Schweizer Staatsbürgerschaft. Im konkreten Fall war eine wesentliche Aenderung der Betreuungssituation nicht nachgewiesen, weshalb das Familiennachzugsbegehren für einen Sohn mit Staatsangehörigkeit von Guinea aus erster Ehe zu Recht abgewiesen wurde (Verwaltungsgericht, B 2007/37).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 09.05.2007 B 2007/37 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.05.2007 B 2007/37 San Gallo Verwaltungsgericht 09.05.2007 B 2007/37

Familiennachzug, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Grundsätze für den Familiennachzug getrennt lebender Elternteile gelten auch dann, wenn ein Ehegatte verstorben ist. Art. 17 Abs. 2 ANAG gilt auch für den Nachzug ausländischer Kinder von Elternteilen mit Schweizer Staatsbürgerschaft. Im konkreten Fall war eine wesentliche Aenderung der Betreuungssituation nicht nachgewiesen, weshalb das Familiennachzugsbegehren für einen Sohn mit Staatsangehörigkeit von Guinea aus erster Ehe zu Recht abgewiesen wurde (Verwaltungsgericht, B 2007/37).

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht