Ausländerrecht, formelle Rechtskraft einer ablehnenden Verfügung, Art. 27 VRP (sGS 951.1). Es ist zulässig, wenn das Ausländeramt auf ein Gesuch um Familiennachzug nicht eintritt, nachdem es rund drei Monate zuvor ein mit derselben Begründung gestelltes Gesuch rechtskräftig abgewiesen hat und zur Begründung des neuen Gesuchs keine neuen Tatsachen vorgebracht werden (Verwaltungsgericht, B 2007/147).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 05.11.2007 B 2007/147 Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.11.2007 B 2007/147 San Gallo Verwaltungsgericht 05.11.2007 B 2007/147
Ausländerrecht, formelle Rechtskraft einer ablehnenden Verfügung, Art. 27 VRP (sGS 951.1). Es ist zulässig, wenn das Ausländeramt auf ein Gesuch um Familiennachzug nicht eintritt, nachdem es rund drei Monate zuvor ein mit derselben Begründung gestelltes Gesuch rechtskräftig abgewiesen hat und zur Begründung des neuen Gesuchs keine neuen Tatsachen vorgebracht werden (Verwaltungsgericht, B 2007/147).
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