Einbürgerung, Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101). Ergibt sich bei der Behandlung eines Einbürgerungsgesuchs, dass gegen die Gesuchsteller ein Strafverfahren geführt wurde und lehnt die Bürgerschaft in der Folge das Gesuch ab, so ist ihr Entscheid hinreichend begründet. Wird die Einbürgerung abgelehnt, weil die Tochter der Gesuchsteller gegen diese im Zusammenhang mit einem familiären Konflikt Strafanzeige erhoben hatte, so entscheidet die Bürgerschaft weder rechtswidrig noch willkürlich (Verwaltungsgericht, B 2007/140).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 27.11.2007 B 2007/140 Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.11.2007 B 2007/140 San Gallo Verwaltungsgericht 27.11.2007 B 2007/140
Einbürgerung, Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101). Ergibt sich bei der Behandlung eines Einbürgerungsgesuchs, dass gegen die Gesuchsteller ein Strafverfahren geführt wurde und lehnt die Bürgerschaft in der Folge das Gesuch ab, so ist ihr Entscheid hinreichend begründet. Wird die Einbürgerung abgelehnt, weil die Tochter der Gesuchsteller gegen diese im Zusammenhang mit einem familiären Konflikt Strafanzeige erhoben hatte, so entscheidet die Bürgerschaft weder rechtswidrig noch willkürlich (Verwaltungsgericht, B 2007/140).
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