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B 2007/128

St. Gallen · 2008-02-12 · Deutsch SG

Gesundheitsrecht, Binnenmarkt; Bewilligung zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie, Art. 2, Art. 3 und Art. 4 BGBM (SR 943.02); Art. 3 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 43 lit. a GesG (sGS 311.1), Art. 32a der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege (sGS 312.1).Das BGBM verpflichtet nicht dazu, eine von einem anderen Kanton attestierte Befähigung zur Psychotherapie anzuerkennen, wenn dieser Bescheinigungen über Lehrgänge im Ausland zu Grunde liegen und die Ausbildung zudem den rechtlichen Anforderungen des anderen Kantons nicht entspricht. Der Inhaber kann sich nicht auf die Freizügigkeit nach BGBM berufen und das Gesuch darf nach den Vorgaben des kantonalen Rechts geprüft werden. Die Verweigerung der Bewilligung kann sich als unverhältnismässig erweisen, wenn der Gesuchsteller seine berufliche Befähigung durch entsprechende praktische Erfahrung am Herkunftsort nachweist (Verwaltungsgericht, B 2007/128).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 12.02.2008 B 2007/128 Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.02.2008 B 2007/128 San Gallo Verwaltungsgericht 12.02.2008 B 2007/128

Gesundheitsrecht, Binnenmarkt; Bewilligung zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie, Art. 2, Art. 3 und Art. 4 BGBM (SR 943.02); Art. 3 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 43 lit. a GesG (sGS 311.1), Art. 32a der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege (sGS 312.1).Das BGBM verpflichtet nicht dazu, eine von einem anderen Kanton attestierte Befähigung zur Psychotherapie anzuerkennen, wenn dieser Bescheinigungen über Lehrgänge im Ausland zu Grunde liegen und die Ausbildung zudem den rechtlichen Anforderungen des anderen Kantons nicht entspricht. Der Inhaber kann sich nicht auf die Freizügigkeit nach BGBM berufen und das Gesuch darf nach den Vorgaben des kantonalen Rechts geprüft werden. Die Verweigerung der Bewilligung kann sich als unverhältnismässig erweisen, wenn der Gesuchsteller seine berufliche Befähigung durch entsprechende praktische Erfahrung am Herkunftsort nachweist (Verwaltungsgericht, B 2007/128).

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