Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 4 ANAG (SR 142.20). Der Nachzug der Ehefrau und des Kindes eines seit rund 13 Jahren in der Schweiz wohnhaften Jahresaufenthalters aus der Türkei wurde wegen fehlender finanzieller Mittel zu Recht verweigert. Das Ausländeramt darf Familiennachzugsbegehren von Jahresaufenthalter ohne Rechtsverletzung abweisen, wenn diese für ihren Lebensunterhalt auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind (Verwaltungsgericht B 2007/12).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 11.06.2007 B 2007/12 Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.06.2007 B 2007/12 San Gallo Verwaltungsgericht 11.06.2007 B 2007/12
Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 4 ANAG (SR 142.20). Der Nachzug der Ehefrau und des Kindes eines seit rund 13 Jahren in der Schweiz wohnhaften Jahresaufenthalters aus der Türkei wurde wegen fehlender finanzieller Mittel zu Recht verweigert. Das Ausländeramt darf Familiennachzugsbegehren von Jahresaufenthalter ohne Rechtsverletzung abweisen, wenn diese für ihren Lebensunterhalt auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind (Verwaltungsgericht B 2007/12).
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