Baurecht, Einspracheberechtigung, Art. 83 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Der Mieter eines Baugrundstücks ist nicht zur Einsprache gegen ein Bauvorhaben legitimiert, wenn dessen Realisierung eine Auflösung des Mietverhältnisses voraussetzt (Verwaltungsgericht, B 2006/88).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/88 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/88 San Gallo Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/88
Baurecht, Einspracheberechtigung, Art. 83 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Der Mieter eines Baugrundstücks ist nicht zur Einsprache gegen ein Bauvorhaben legitimiert, wenn dessen Realisierung eine Auflösung des Mietverhältnisses voraussetzt (Verwaltungsgericht, B 2006/88).
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