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B 2006/77

St. Gallen · 2006-09-14 · Deutsch SG

Sozialhilfe, Art. 17 lit. c und d SHG (sGS 381.1). Es ist aufgrund der besonderen Umstände nicht unverhältnismässig, eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern erst zwei Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verpflichten. Dies statuiert keinen generellen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe während zwei Jahren nach der Geburt (Verwaltungsgericht, B 2006/77).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 14.09.2006 B 2006/77 Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.09.2006 B 2006/77 San Gallo Verwaltungsgericht 14.09.2006 B 2006/77

Sozialhilfe, Art. 17 lit. c und d SHG (sGS 381.1). Es ist aufgrund der besonderen Umstände nicht unverhältnismässig, eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern erst zwei Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verpflichten. Dies statuiert keinen generellen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe während zwei Jahren nach der Geburt (Verwaltungsgericht, B 2006/77).

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