Steuerrecht, Art. 314 Abs. 2 StG (sGS 811.1). Ausserordentliches Einkommen. Ausserordentlichkeit bejaht bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als Generalunternehmer in den Jahren 1999 und 2000, da das Einkommen aus einem einzelnen Geschäft herrührte und seit 1988 keine gleichartige Tätigkeit als Selbständigerwerbender nachgewiesen war (Verwaltungsgericht, B 2006/63).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/63 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/63 San Gallo Verwaltungsgericht 24.08.2006 B 2006/63
Steuerrecht, Art. 314 Abs. 2 StG (sGS 811.1). Ausserordentliches Einkommen. Ausserordentlichkeit bejaht bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als Generalunternehmer in den Jahren 1999 und 2000, da das Einkommen aus einem einzelnen Geschäft herrührte und seit 1988 keine gleichartige Tätigkeit als Selbständigerwerbender nachgewiesen war (Verwaltungsgericht, B 2006/63).
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