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B 2006/26

St. Gallen · 2006-06-08 · Deutsch SG

Steuerrecht, Art. 54 StG (sGS 811.1). Wird bei einem selbständig Tätigen in den Ausfalljahren 1999/2000 ein Teil der verbuchten angefangenen Arbeiten rechtskräftig als ausserordentliches Einkommen qualifiziert und gesondert besteuert, so kann in den folgenden Geschäftsjahren der buchhalterische Bestand des Aktivums angefangene Arbeiten nicht erfolgsneutral um die entsprechende Aufrechnung erhöht werden (Verwaltungsgericht B 2006/26).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 08.06.2006 B 2006/26 Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.06.2006 B 2006/26 San Gallo Verwaltungsgericht 08.06.2006 B 2006/26

Steuerrecht, Art. 54 StG (sGS 811.1). Wird bei einem selbständig Tätigen in den Ausfalljahren 1999/2000 ein Teil der verbuchten angefangenen Arbeiten rechtskräftig als ausserordentliches Einkommen qualifiziert und gesondert besteuert, so kann in den folgenden Geschäftsjahren der buchhalterische Bestand des Aktivums angefangene Arbeiten nicht erfolgsneutral um die entsprechende Aufrechnung erhöht werden (Verwaltungsgericht B 2006/26).

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