Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 3 Abs. 1 Anhang I zum FZA (SR 0.142.112.681). Nichten in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Personen aus der EU haben gestützt auf das FZA keinen Anspruch auf Familiennachzug bzw. Aufenthalt in der Schweiz. Aufgrund von Art. 8 EMRK war im konkreten Fall die Verweigerung des Familiennachzugs unverhältnismässig, da die Nichten mit ihrer in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Tante und deren Ehemann zusammenlebten und diesen von einem italienischen Gericht die elterliche Sorge übertragen wurde (Verwaltungsgericht, B 2006/219).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 23.01.2007 B 2006/219 Saint-Gall Verwaltungsgericht 23.01.2007 B 2006/219 San Gallo Verwaltungsgericht 23.01.2007 B 2006/219
Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 3 Abs. 1 Anhang I zum FZA (SR 0.142.112.681). Nichten in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Personen aus der EU haben gestützt auf das FZA keinen Anspruch auf Familiennachzug bzw. Aufenthalt in der Schweiz. Aufgrund von Art. 8 EMRK war im konkreten Fall die Verweigerung des Familiennachzugs unverhältnismässig, da die Nichten mit ihrer in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Tante und deren Ehemann zusammenlebten und diesen von einem italienischen Gericht die elterliche Sorge übertragen wurde (Verwaltungsgericht, B 2006/219).
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