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B 2005/38

St. Gallen · 2005-06-20 · Deutsch SG

Oeffentliches Beschaffungswesen, Art. 33 Abs. 3 und Art. 41 Abs. 3 VöB (sGS 841.11). Anforderungen an die Begründung einer Zuschlagsverfügung, Heilung von formalen Mängeln im Beschwerdeverfahren. Obwohl Abgebotsrunden unzulässig sind, ist eine Anbieterin auf ihrem in einer solchen Runde gemachten Preis zu behaften, wenn sie sich darauf eingelassen hat. Ein Rabattangebot von 3 % in einer Abgebotsrunde ist als zusätzlicher Rabatt zu betrachten, wenn zuvor bereits 8 % Rabatt offeriert worden waren (Verwaltungsgericht, B 2005/38).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 20.06.2005 B 2005/38 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.06.2005 B 2005/38 San Gallo Verwaltungsgericht 20.06.2005 B 2005/38

Oeffentliches Beschaffungswesen, Art. 33 Abs. 3 und Art. 41 Abs. 3 VöB (sGS 841.11). Anforderungen an die Begründung einer Zuschlagsverfügung, Heilung von formalen Mängeln im Beschwerdeverfahren. Obwohl Abgebotsrunden unzulässig sind, ist eine Anbieterin auf ihrem in einer solchen Runde gemachten Preis zu behaften, wenn sie sich darauf eingelassen hat. Ein Rabattangebot von 3 % in einer Abgebotsrunde ist als zusätzlicher Rabatt zu betrachten, wenn zuvor bereits 8 % Rabatt offeriert worden waren (Verwaltungsgericht, B 2005/38).

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