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B 2005/227

St. Gallen · 2006-02-22 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 7 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines mit einer Schweizerin verheirateten marokkanischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die Berufung auf die nur noch formal bestehende Ehe missbräuchlich ist, die eheliche Gemeinschaft weniger als drei Jahre dauerte und sich der Ehemann weniger als fünf Jahre in der Schweiz aufhielt (Verwaltungsgericht, B 2005/227).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 22.02.2006 B 2005/227 Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.02.2006 B 2005/227 San Gallo Verwaltungsgericht 22.02.2006 B 2005/227

Ausländerrecht, Art. 7 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines mit einer Schweizerin verheirateten marokkanischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die Berufung auf die nur noch formal bestehende Ehe missbräuchlich ist, die eheliche Gemeinschaft weniger als drei Jahre dauerte und sich der Ehemann weniger als fünf Jahre in der Schweiz aufhielt (Verwaltungsgericht, B 2005/227).

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