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B 2005/193

St. Gallen · 2006-01-24 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung des Nachzugs eines knapp achtzehnjährigen Sohnes eines niedergelassenen Staatsangehörigen von Mazedonien ist rechtmässig und verhältnismässig, da keine hinreichenden Gründe dargetan sind, weshalb die Familiengemeinschaft in der Schweiz erst kurz vor Erreichen der Volljährigkeit hergestellt wird (Verwaltungsgericht, B 2005/193)

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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.01.2006 B 2005/193 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.01.2006 B 2005/193 San Gallo Verwaltungsgericht 24.01.2006 B 2005/193

Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung des Nachzugs eines knapp achtzehnjährigen Sohnes eines niedergelassenen Staatsangehörigen von Mazedonien ist rechtmässig und verhältnismässig, da keine hinreichenden Gründe dargetan sind, weshalb die Familiengemeinschaft in der Schweiz erst kurz vor Erreichen der Volljährigkeit hergestellt wird (Verwaltungsgericht, B 2005/193)

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