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B 2005/166

St. Gallen · 2005-12-06 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20), Art. 13 lit. f. BVO (SR 823.21). Der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer mit einem Niedergelassenen verheirateten Ausländerin erlöscht mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Da kein Härtefall vorliegt, ist die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einem Aufenthalt von lediglich rund drei Jahren in der Schweiz rechtmässig (Verwaltungsgericht, B 2005/166).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/166 Saint-Gall Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/166 San Gallo Verwaltungsgericht 06.12.2005 B 2005/166

Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20), Art. 13 lit. f. BVO (SR 823.21). Der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer mit einem Niedergelassenen verheirateten Ausländerin erlöscht mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Da kein Härtefall vorliegt, ist die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einem Aufenthalt von lediglich rund drei Jahren in der Schweiz rechtmässig (Verwaltungsgericht, B 2005/166).

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