Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung des Nachzugs einer knapp achtzehnjährigen Tochter eines niedergelassenen Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro ist rechtmässig und verhältnismässig, da keine hinreichenden Gründe dargetan sind, weshalb die Familiengemeinschaft in der Schweiz erst kurz vor Erreichen der Volljährigkeit hergestellt wird (Verwaltungsgericht, B 2005/144).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/144 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/144 San Gallo Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/144
Ausländerrecht, Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Die Verweigerung des Nachzugs einer knapp achtzehnjährigen Tochter eines niedergelassenen Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro ist rechtmässig und verhältnismässig, da keine hinreichenden Gründe dargetan sind, weshalb die Familiengemeinschaft in der Schweiz erst kurz vor Erreichen der Volljährigkeit hergestellt wird (Verwaltungsgericht, B 2005/144).
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