Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Rechtsmissbräuchliche Berufung eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina auf die nur noch formal bestehende Ehe mit einer Schweizerin. Rechtmässigkeit der Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer Dauer der ehelichen Gemeinschaft von rund zwei Jahren und einem Aufenthalt in der Schweiz von rund sechseinhalb Jahren (Verwaltungsgericht, B 2005/138).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/138 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/138 San Gallo Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/138
Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Rechtsmissbräuchliche Berufung eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina auf die nur noch formal bestehende Ehe mit einer Schweizerin. Rechtmässigkeit der Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer Dauer der ehelichen Gemeinschaft von rund zwei Jahren und einem Aufenthalt in der Schweiz von rund sechseinhalb Jahren (Verwaltungsgericht, B 2005/138).
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