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B 2005/126

St. Gallen · 2005-10-25 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Das Eingehen einer Scheinehe rechtfertigt grundsätzlich den Widerruf einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Unverhältnismässigkeit des Widerrufs im konkreten Fall, da die ausländische Ehegattin nach Auflösung der Scheinehe eine echte Ehe mit einem Schweizer eingegangen ist und die Eheleute ein gemeinsames Kind haben (Verwaltungsgericht, B 2005/126).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/126 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/126 San Gallo Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/126

Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Das Eingehen einer Scheinehe rechtfertigt grundsätzlich den Widerruf einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Unverhältnismässigkeit des Widerrufs im konkreten Fall, da die ausländische Ehegattin nach Auflösung der Scheinehe eine echte Ehe mit einem Schweizer eingegangen ist und die Eheleute ein gemeinsames Kind haben (Verwaltungsgericht, B 2005/126).

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