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B 2005/124

St. Gallen · 2005-10-25 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Rechtsmissbräuchliche Berufung eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina auf die nur noch formal bestehende Ehe mit einer Schweizerin. Rechtmässigkeit der Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer Dauer der ehelichen Gemeinschaft von weniger als einem Jahr und einem Aufenthalt in der Schweiz von rund elf Jahren (Verwaltungsgericht, B 2005/124).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/124 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/124 San Gallo Verwaltungsgericht 25.10.2005 B 2005/124

Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Rechtsmissbräuchliche Berufung eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina auf die nur noch formal bestehende Ehe mit einer Schweizerin. Rechtmässigkeit der Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer Dauer der ehelichen Gemeinschaft von weniger als einem Jahr und einem Aufenthalt in der Schweiz von rund elf Jahren (Verwaltungsgericht, B 2005/124).

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