Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Kein Rechtsanspruch einer bulgarischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wegen rechtsmissbräuchlicher Berufung auf die Ehe mit einen Schweizer. Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer ehelichen Gemeinschaft von weniger als zwei Jahren und einem Aufenthalt in der Schweiz von weniger als fünf Jahren ist rechtmässig (Verwaltungsgericht, B 2005/120).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 16.08.2005 B 2005/120 Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.08.2005 B 2005/120 San Gallo Verwaltungsgericht 16.08.2005 B 2005/120
Ausländerrecht, Art. 7 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Kein Rechtsanspruch einer bulgarischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wegen rechtsmissbräuchlicher Berufung auf die Ehe mit einen Schweizer. Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach einer ehelichen Gemeinschaft von weniger als zwei Jahren und einem Aufenthalt in der Schweiz von weniger als fünf Jahren ist rechtmässig (Verwaltungsgericht, B 2005/120).
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