Nutzungsentschädigung für eine Sondernutzungskonzession, Art. 41bis GNG (sGS 751.1) und Art. 1-6 VNEGNG (sGS 751.12). Der in die Konzession aufgenommene Vorbehalt neuer Rechtsvorschriften ermöglicht die Erhöhung der Nutzungsentschädigung aufgrund neuer Rechtsgrundlagen. Der Vertrauensgrundsatz ist indessen verletzt, wenn die Erhöhung ein Ausmass erreicht, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Hafenbetreiberin übersteigt. Im konkreten Fall ist nicht dargetan, dass der Hafen nicht mehr rentabel betrieben werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/89).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 09.11.2004 B 2004/89 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.11.2004 B 2004/89 San Gallo Verwaltungsgericht 09.11.2004 B 2004/89
Nutzungsentschädigung für eine Sondernutzungskonzession, Art. 41bis GNG (sGS 751.1) und Art. 1-6 VNEGNG (sGS 751.12). Der in die Konzession aufgenommene Vorbehalt neuer Rechtsvorschriften ermöglicht die Erhöhung der Nutzungsentschädigung aufgrund neuer Rechtsgrundlagen. Der Vertrauensgrundsatz ist indessen verletzt, wenn die Erhöhung ein Ausmass erreicht, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Hafenbetreiberin übersteigt. Im konkreten Fall ist nicht dargetan, dass der Hafen nicht mehr rentabel betrieben werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/89).
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