Ausländerrecht, Gesuch um Unterbreitung als Härtefall (Art. 13 lit. f BVO (SR 823.21). Die Voraussetzungen für die Unterbreitung als Härtefall sind gegeben bei einer türkischen Staatsangehörigen, deren in der Schweiz geborenes Kind an verschiedenen Geburtsgebrechen leidet und bei dem die Zugänglichkeit zu den erforderlichen medizinischen Leistungen im Heimatstaat schwer eingeschränkt wäre (Verwaltungsgericht, B 2004/74).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 25.01.2005 B 2004/74 Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.01.2005 B 2004/74 San Gallo Verwaltungsgericht 25.01.2005 B 2004/74
Ausländerrecht, Gesuch um Unterbreitung als Härtefall (Art. 13 lit. f BVO (SR 823.21). Die Voraussetzungen für die Unterbreitung als Härtefall sind gegeben bei einer türkischen Staatsangehörigen, deren in der Schweiz geborenes Kind an verschiedenen Geburtsgebrechen leidet und bei dem die Zugänglichkeit zu den erforderlichen medizinischen Leistungen im Heimatstaat schwer eingeschränkt wäre (Verwaltungsgericht, B 2004/74).
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