Ausländerrecht, Art. 4 und Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Der ausländische Ehegatte einer niedergelassenen Ausländerin hat keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn die Ehe getrennt ist. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass Ausländer, die sich erst kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, nach dem Wegfall der familiären Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung die Schweiz wieder verlassen (Verwaltungsgericht, B 2003/154).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 16.03.2004 B 2003/154 Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.03.2004 B 2003/154 San Gallo Verwaltungsgericht 16.03.2004 B 2003/154
Ausländerrecht, Art. 4 und Art. 17 Abs. 2 ANAG (SR 142.20). Der ausländische Ehegatte einer niedergelassenen Ausländerin hat keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn die Ehe getrennt ist. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass Ausländer, die sich erst kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, nach dem Wegfall der familiären Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung die Schweiz wieder verlassen (Verwaltungsgericht, B 2003/154).
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