Art. 367 ff. OR (SR 220); Art. 25 und 165 f. SIA-Norm 118. Werkmangel. Verletzung einer Anzeige- oder Abmahnungspflicht. Berücksichtigung eines beschränkten Selbstverschuldens der Bauherren. Vorteilsanrechnung aufgrund von Nachbesserungsarbeiten. Die Grundsätze des Überentschädigungsverbots kommen auch auf den Aufwendungsersatz für werkvertragliche Ersatzvornahmen zur Anwendung. Sachliche Kongruenz einer vergleichsweisen Zahlung eines Dritten und des eingeklagten Aufwendungsersatzes für die Ersatzvornahme (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 24. Juli 2009, BZ.2009.17).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 24.07.2009 BZ.2009.17
Art. 367 ff. OR (SR 220); Art. 25 und 165 f. SIA-Norm 118. Werkmangel. Verletzung einer Anzeige- oder Abmahnungspflicht. Berücksichtigung eines beschränkten Selbstverschuldens der Bauherren. Vorteilsanrechnung aufgrund von Nachbesserungsarbeiten. Die Grundsätze des Überentschädigungsverbots kommen auch auf den Aufwendungsersatz für werkvertragliche Ersatzvornahmen zur Anwendung. Sachliche Kongruenz einer vergleichsweisen Zahlung eines Dritten und des eingeklagten Aufwendungsersatzes für die Ersatzvornahme (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 24. Juli 2009, BZ.2009.17).
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