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BZ.2007.61

St. Gallen · 2008-04-07 · Deutsch SG

Art. 1 OR; Art. 296 Abs. 3 OR (SR 220); Art. 1 Abs. 4 LPG; Art. 4 Abs. 1 LPG, Art. 8 Abs. 1 lit. a LPG; Art. 16 LPG; Art. 26 Abs. 1 LPG; Art. 60 Abs. 1 LPG (SR 221.213.2). Beurteilung, ob zwischen den Streitparteien bei einer vor Amtsnotariat im Rahmen der amtlichen Erbteilung durchgeführten Versammlung ein neues Pachtverhältnis über landwirtschaftliche Grundstücke vereinbart und insofern das vorbestehende, jedoch gekündigte Nutzungsverhältnis fortgesetzt wurde. Bejahung einer Einigung für eine von zwei Parzellen und diesbezüglich Feststellung des Abschlusses eines neuen landwirtschaftlichen Pachtvertrags. Gültigkeit der früheren, pachtrechtlich hinsichtlich Frist und Termin unkorrekten, jedoch seinerzeit nicht angefochtenen Kündigung mit Bezug auf die andere Parzelle (Kantonsgericht St Gallen, III. Zivilkammer, 7. April 2008, BZ.2007.61).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 07.04.2008 BZ.2007.61

Art. 1 OR; Art. 296 Abs. 3 OR (SR 220); Art. 1 Abs. 4 LPG; Art. 4 Abs. 1 LPG, Art. 8 Abs. 1 lit. a LPG; Art. 16 LPG; Art. 26 Abs. 1 LPG; Art. 60 Abs. 1 LPG (SR 221.213.2). Beurteilung, ob zwischen den Streitparteien bei einer vor Amtsnotariat im Rahmen der amtlichen Erbteilung durchgeführten Versammlung ein neues Pachtverhältnis über landwirtschaftliche Grundstücke vereinbart und insofern das vorbestehende, jedoch gekündigte Nutzungsverhältnis fortgesetzt wurde. Bejahung einer Einigung für eine von zwei Parzellen und diesbezüglich Feststellung des Abschlusses eines neuen landwirtschaftlichen Pachtvertrags. Gültigkeit der früheren, pachtrechtlich hinsichtlich Frist und Termin unkorrekten, jedoch seinerzeit nicht angefochtenen Kündigung mit Bezug auf die andere Parzelle (Kantonsgericht St Gallen, III. Zivilkammer, 7. April 2008, BZ.2007.61).

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