Art. 321a, 322 ff. OR (SR 220); Art. 15 ZPO (sGS 961.2); Art. 16, 26-28, 31 Abs. 1 lit. a KZG (sGS 371.1). Sachliche Unzuständigkeit des Kantonsgerichts zur Beurteilung von aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsansprüchen und Kinderzulagen. Monatliche vorbehaltlose Auszahlungen eines Betrags im Rahmen einer üblichen Entlöhnung erwecken den Anschein eines vereinbarten Festlohns. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers findet ihre Grenzen in den eigenen überwiegenden Interessen des Arbeitnehmers und ihr Inhalt ist stets das Resultat einer Interessenabwägung. Keine Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht, wenn ein Arbeitnehmer zwei Wochen bevor das Arbeitsverhältnis endet damit beginnt, Mandanten, die er zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ohne Abgeltung in seine Arbeitgeberin eingebracht hat, wieder für sich zu gewinnen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 31. März 2009, BZ.2007.6).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 31.03.2009 BZ.2007.6
Art. 321a, 322 ff. OR (SR 220); Art. 15 ZPO (sGS 961.2); Art. 16, 26-28, 31 Abs. 1 lit. a KZG (sGS 371.1). Sachliche Unzuständigkeit des Kantonsgerichts zur Beurteilung von aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsansprüchen und Kinderzulagen. Monatliche vorbehaltlose Auszahlungen eines Betrags im Rahmen einer üblichen Entlöhnung erwecken den Anschein eines vereinbarten Festlohns. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers findet ihre Grenzen in den eigenen überwiegenden Interessen des Arbeitnehmers und ihr Inhalt ist stets das Resultat einer Interessenabwägung. Keine Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht, wenn ein Arbeitnehmer zwei Wochen bevor das Arbeitsverhältnis endet damit beginnt, Mandanten, die er zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ohne Abgeltung in seine Arbeitgeberin eingebracht hat, wieder für sich zu gewinnen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 31. März 2009, BZ.2007.6).
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) Saint-Gall Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) San Gallo Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)