opencaselaw.ch

BZ.2007.25

St. Gallen · 2008-04-23 · Deutsch SG

Art. 18 Abs. 1 und 66 OR (SR 220); Art. 111 Abs. 2 ZPO (sGS 961.2). Aktienverkauf. Beweislastverteilung bei Berufung auf Simulation. Beweisabnahmen in Befolgung des Rückweisungsentscheids des Kassationsgerichts: Holt das Gericht gemäss Art. 111 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine schriftliche Auskunft von Privaten ein, haben die Prozessparteien Anspruch auf Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Auskunftsperson durch formelle Zeugeneinvernahme, wenn sie diese korrekt beantragen. Abweisung der Berufung/Bestätigung des Entscheids gemäss erstem Berufungsverfahren (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 17. August 2007, BZ.2007.25 [BZ.2005.100]). Das Kassationsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheid vom 23. April 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht hat eine gegen diese beiden Entscheide erhobene Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eintrat (Urteil 4A_293/2008 neues Fenster vom 2. Oktober 2008).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 17.08.2007 BZ.2007.25

Art. 18 Abs. 1 und 66 OR (SR 220); Art. 111 Abs. 2 ZPO (sGS 961.2). Aktienverkauf. Beweislastverteilung bei Berufung auf Simulation. Beweisabnahmen in Befolgung des Rückweisungsentscheids des Kassationsgerichts: Holt das Gericht gemäss Art. 111 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine schriftliche Auskunft von Privaten ein, haben die Prozessparteien Anspruch auf Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Auskunftsperson durch formelle Zeugeneinvernahme, wenn sie diese korrekt beantragen. Abweisung der Berufung/Bestätigung des Entscheids gemäss erstem Berufungsverfahren (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 17. August 2007, BZ.2007.25 [BZ.2005.100]). Das Kassationsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheid vom 23. April 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht hat eine gegen diese beiden Entscheide erhobene Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eintrat (Urteil 4A_293/2008 neues Fenster vom 2. Oktober 2008).

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) Saint-Gall Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) San Gallo Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)